Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn ich zwangsverkaufen muss?
Scheidung, Jobverlust & andere Notlagen
Viele Kreditnehmer fragen sich:
Wenn ich mein Haus wegen Scheidung, Jobverlust oder anderer Probleme verkaufen muss – kann die Bank dann trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Die klare Antwort: Ja, in den meisten Fällen schon.
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Ein privater Grund wie Trennung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit befreit nicht automatisch von der Zahlung.
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Die Bank hat einen rechtlichen Anspruch, weil ihr durch die vorzeitige Ablösung Zinsen entgehen.
Aber es gibt Ausnahmen:
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Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB): Dann dürfen Sie ohne Vorfälligkeit kündigen.
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Kulanz der Bank: Manche Banken verzichten teilweise, wenn Sie bei derselben Bank neu finanzieren oder die Situation besonders hart ist.
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Fehler im Vertrag: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder falsche Berechnung kann die Vorfälligkeit unwirksam machen.
Die Bank interessiert nicht, warum Sie verkaufen müssen. Entscheidend ist nur, ob Ihr Kreditvertrag vorzeitig beendet wird – und dafür darf sie in aller Regel eine Entschädigung verlangen.
😎 Unser Tipp: Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank. Oft lässt sich zumindest eine Reduzierung erreichen oder eine Lösung über eine Anschlussfinanzierung finden.