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Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn ich zwangsverkaufen muss?

Scheidung, Jobverlust & andere Notlagen

Viele Kreditnehmer fragen sich:

Wenn ich mein Haus wegen Scheidung, Jobverlust oder anderer Probleme verkaufen muss – kann die Bank dann trotzdem eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Die klare Antwort: Ja, in den meisten Fällen schon.

  • Ein privater Grund wie Trennung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit befreit nicht automatisch von der Zahlung.

  • Die Bank hat einen rechtlichen Anspruch, weil ihr durch die vorzeitige Ablösung Zinsen entgehen.

Aber es gibt Ausnahmen:

  • Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren (§ 489 BGB): Dann dürfen Sie ohne Vorfälligkeit kündigen.

  • Kulanz der Bank: Manche Banken verzichten teilweise, wenn Sie bei derselben Bank neu finanzieren oder die Situation besonders hart ist.

  • Fehler im Vertrag: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder falsche Berechnung kann die Vorfälligkeit unwirksam machen.

Die Bank interessiert nicht, warum Sie verkaufen müssen. Entscheidend ist nur, ob Ihr Kreditvertrag vorzeitig beendet wird – und dafür darf sie in aller Regel eine Entschädigung verlangen.

😎 Unser Tipp: Suchen Sie früh das Gespräch mit der Bank. Oft lässt sich zumindest eine Reduzierung erreichen oder eine Lösung über eine Anschlussfinanzierung finden.