Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Umzug ins Ausland und laufender Kredit
Viele träumen davon, ins Ausland zu ziehen – sei es beruflich oder privat.
Doch was passiert mit dem Immobilienkredit in Deutschland? Muss man eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn man auswandert?
Die klare Antwort:
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Ein Umzug ins Ausland ist kein Sonderkündigungsgrund.
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Solange der Kreditvertrag weiterläuft, besteht die Zahlungsverpflichtung – egal, wo Sie wohnen.
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Wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen (z. B. durch Hausverkauf), kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Ihre Optionen:
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Immobilie behalten: Sie können das Haus vermieten und die Raten mit den Mieteinnahmen bezahlen. Keine Vorfälligkeit.
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Haus verkaufen: Lösen Sie den Kredit ab, fällt in der Regel Vorfälligkeit an.
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Nach 10 Jahren kündigen: Mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) können Sie ohne Vorfälligkeit aussteigen.
Die Bank interessiert nicht, ob Sie nach München oder nach Mallorca ziehen – der Vertrag bleibt gleich. Nur eine vorzeitige Ablösung löst die Vorfälligkeit aus.
😎 Unser Tipp: Planen Sie frühzeitig. Wenn ein Auslandsumzug absehbar ist, prüfen Sie, ob eine Vermietung oder das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren eine bessere Lösung ist als ein sofortiger Verkauf.