Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Umzug ins Ausland und laufender Kredit

Viele träumen davon, ins Ausland zu ziehen – sei es beruflich oder privat.

Doch was passiert mit dem Immobilienkredit in Deutschland? Muss man eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn man auswandert?

Die klare Antwort:

  • Ein Umzug ins Ausland ist kein Sonderkündigungsgrund.

  • Solange der Kreditvertrag weiterläuft, besteht die Zahlungsverpflichtung – egal, wo Sie wohnen.

  • Wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen (z. B. durch Hausverkauf), kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Ihre Optionen:

  1. Immobilie behalten: Sie können das Haus vermieten und die Raten mit den Mieteinnahmen bezahlen. Keine Vorfälligkeit.

  2. Haus verkaufen: Lösen Sie den Kredit ab, fällt in der Regel Vorfälligkeit an.

  3. Nach 10 Jahren kündigen: Mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) können Sie ohne Vorfälligkeit aussteigen.

Die Bank interessiert nicht, ob Sie nach München oder nach Mallorca ziehen – der Vertrag bleibt gleich. Nur eine vorzeitige Ablösung löst die Vorfälligkeit aus.

😎 Unser Tipp: Planen Sie frühzeitig. Wenn ein Auslandsumzug absehbar ist, prüfen Sie, ob eine Vermietung oder das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren eine bessere Lösung ist als ein sofortiger Verkauf.