Muss die Familie bei Tod die Baufinanzierung weiterzahlen?
Schulden gehen mit dem Erbe über
Wenn ein Kreditnehmer stirbt, endet die Baufinanzierung nicht automatisch. Die Bank hat weiterhin Anspruch auf die Raten – und dieser Anspruch geht auf die Erben über.
Das bedeutet: Wer eine Immobilie erbt, erbt nicht nur das Haus, sondern auch die dazugehörige Restschuld. Die Familie muss die Baufinanzierung also grundsätzlich weiterzahlen.
Ausnahme: Wenn die Erben das Erbe ausschlagen, gehen weder Haus noch Schulden auf sie über. Dann bleibt die Bank auf der Immobilie sitzen und kann sie verkaufen, um die Restschuld einzutreiben.
Mini-Beispiel:
Ein Haus ist noch mit 150.000 € belastet. Stirbt der Eigentümer, übernimmt die Familie das Erbe. Sie zahlt nun die monatlichen Raten weiter – oder verkauft das Haus, um den Kredit abzulösen. Schlagen die Erben das Erbe aus, fällt die Immobilie an die Bank zurück.
😎 Unser Tipp: Eine Risikolebensversicherung sichert die Familie ab – im Todesfall wird die Restschuld ganz oder teilweise getilgt, sodass die Hinterbliebenen schuldenfrei im Haus bleiben können.