Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Müssen Ehepartner bei der Immobilienfinanzierung immer gemeinsam den Kredit aufnehmen?

Nicht immer – aber meistens ist es sinnvoll.

Wenn ein Ehepaar gemeinsam eine Immobilie kauft, verlangen die meisten Banken,
dass beide Partner den Kreditvertrag unterschreiben.

So sind Eigentum, Haftung und Rückzahlung eindeutig geregelt.

 

Anders sieht es aus, wenn nur einer Eigentümer wird oder der andere kein eigenes Einkommen hat. Dann kann ein Partner allein Darlehensnehmer sein – solange die Finanzierung trotzdem tragfähig ist.

Wichtig:

Der nicht mitfinanzierende Ehepartner muss oft eine Zustimmungserklärung nach § 1365 BGB unterschreiben. Das zeigt, dass er den Kreditvertrag seines Partners kennt und mit dem Kauf einverstanden ist.

Mini-Beispiel:
Frau Schneider kauft ein Haus und hat genug eigenes Einkommen. Ihr Mann ist nicht im Vertrag, muss aber seine Zustimmung nach § 1365 BGB geben, weil das Haus einen Großteil des gemeinsamen Vermögens betrifft.

😎 Unser Tipp: Klären Sie früh, ob beide unterschreiben sollen. So vermeiden Sie Verzögerungen durch fehlende Zustimmungen – und beide wissen, worauf sie sich einlassen.