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Kauf mit unverheiratetem Partner – worauf achten?

So sichern Sie sich rechtlich ab

Viele Paare kaufen heute ein Haus, ohne verheiratet zu sein. Klingt erstmal unkompliziert – kann aber rechtlich kompliziert werden, wenn es später zur Trennung oder zum Todesfall kommt.

Wichtige Punkte beim Kauf:

  • Eintrag im Grundbuch: Nur wer drinsteht, ist Eigentümer. Lassen Sie beide Partner eintragen, wenn beide bezahlen.

  • Eigentumsanteile festlegen: Zahlen Sie ungleich viel, können auch unterschiedliche Quoten (z. B. 70/30) im Grundbuch vereinbart werden.

  • Kreditvertrag: Wenn beide unterschreiben, haften beide gesamtschuldnerisch – jeder für die ganze Summe, nicht nur für seinen Anteil.

Absicherung im Alltag:

  • Partnerschaftsvertrag: Regelt, wer welche Kosten trägt und was im Fall einer Trennung passiert.

  • Testament: Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft erbt der Partner nichts automatisch. Ein Testament sichert hier ab.

  • Lebensversicherung: Kann den Partner finanziell absichern, falls etwas passiert.

Mini-Beispiel

Lisa und Ben kaufen ein Haus für 300.000 €. Lisa bringt 200.000 € Eigenkapital ein, Ben nur 100.000 €. Im Grundbuch wird deshalb eine 2/3- zu 1/3-Aufteilung festgelegt. Ohne Vertrag könnte es im Streitfall schnell unübersichtlich werden.

😎 Unser Tipp: Sichern Sie sich ab – durch klare Einträge im Grundbuch und zusätzliche Verträge. So bleibt das Haus ein gemeinsamer Traum und wird nicht zum Streitfall.