Kann man eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen?
Kommt darauf an, wie die Immobilie genutzt wird
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann schnell mehrere Tausend Euro kosten.
Da stellt sich die Frage: Kann man das beim Finanzamt geltend machen?
Die Antwort lautet: Ja – aber nur in bestimmten Fällen.
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Vermietete Immobilien:
Die Vorfälligkeitsentschädigung zählt zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
➝ Beispiel: Sie verkaufen eine vermietete Wohnung und lösen dafür den Kredit ab. Die Entschädigung können Sie von der Steuer abziehen. -
Eigengenutzte Immobilien:
Nutzen Sie das Haus oder die Wohnung selbst, können Sie die Kosten steuerlich nicht geltend machen.
➝ Ausnahme: Wenn der Kredit ursprünglich für eine vermietete Immobilie aufgenommen wurde und erst später selbst genutzt wird.
Die Steuer erkennt nur Kosten an, die mit Einnahmen zusammenhängen. Wer Mieteinnahmen hat, darf die Vorfälligkeit absetzen – wer selbst drin wohnt, nicht.
😎 Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Gerade bei vermieteten Immobilien gibt es Gestaltungsmöglichkeiten.