Kann man die Kreditraten im Todesfall vorübergehend aussetzen?
Manchmal geht die Bank auf Zeitspiel ein
Nach einem Todesfall geraten viele Familien finanziell unter Druck. Da stellt sich die Frage: Kann man die Baufinanzierungsraten für eine gewisse Zeit pausieren?
Grundsätzlich gilt: Die Raten laufen normal weiter. Aber viele Banken zeigen sich kulant, wenn Hinterbliebene schnell das Gespräch suchen. Typische Möglichkeiten sind:
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Stundung: Die Zahlungen werden für einige Monate ausgesetzt, die Raten müssen später nachgezahlt werden.
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Tilgungsaussetzung: Vorübergehend wird nur der Zins gezahlt, nicht die Tilgung. Das senkt die Belastung deutlich.
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Anpassung der Laufzeit: Durch eine längere Laufzeit können die monatlichen Raten gesenkt werden.
Mini-Beispiel:
Ein Haus hat 100.000 € Restschuld. Nach dem Tod des Kreditnehmers vereinbart die Bank mit der Familie eine Tilgungsaussetzung für 6 Monate. So werden nur die Zinsen gezahlt, bis die Erbfrage geklärt ist.
Wichtig: Solche Lösungen sind reine Kulanz der Bank – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch.
😎 Unser Tipp: Hinterbliebene sollten die Bank sofort informieren und offen um eine Übergangslösung bitten. Schnelles Handeln verschafft Luft und vermeidet Mahnungen.