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Zählen Kinderzuschlag oder BAföG beim Immobilienkredit als Einkommen?

So bewerten Banken staatliche Unterstützungen

Neben Kindergeld erhalten manche Familien noch Kinderzuschlag oder BAföG.
Bei der Finanzierung zählen solche Leistungen aber meist nur eingeschränkt – sie sind zweckgebunden und zeitlich befristet.

 

Wie Banken solche Zahlungen sehen

Kinderzuschlag oder BAföG gelten als nicht dauerhaftes Einkommen, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Banken prüfen, wie lange der Anspruch besteht und ob die Zahlungen sicher weiterlaufen. Da diese Leistungen meist nur für eine bestimmte Lebensphase gedacht sind, werden sie nicht vollständig als Einkommen angerechnet.

Wann Ausnahmen möglich sind

Wenn der Kinderzuschlag regelmäßig fließt und für die nächsten Monate nachweisbar gesichert ist, kann er anteilig in die Haushaltsrechnung einbezogen werden.
BAföG dagegen zählt nicht als anrechenbares Einkommen, weil es vom Ausbildungsstatus abhängt und keine dauerhafte Einnahme darstellt.

Mini-Beispiel:
Eine Familie erhält Kinderzuschlag, solange das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Bank berücksichtigt ihn nur teilweise, da er nicht dauerhaft gesichert ist.

😎 Unser Tipp: Reichen Sie alle Bescheide ein, aber planen Sie Ihre Finanzierung lieber ohne zeitlich begrenzte Leistungen. Das macht Ihre Kalkulation realistischer.