Kann ich gegen einen falschen Bodenrichtwert vorgehen?
Wenn der Wert zu hoch angesetzt ist
Der Bodenrichtwert wird von Gutachterausschüssen festgelegt und gilt als Orientierung. Für Kauf oder Verkauf können Eigentümer ihn nicht „anfechten“ – der Markt bestimmt am Ende den Preis.
Anders bei Steuern:
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Bei Grundsteuer, Erbschaft- oder Schenkungssteuer kann der Bodenrichtwert eine große Rolle spielen.
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Wenn Sie der Meinung sind, dass er für Ihr Grundstück nicht passt, können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.
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Grundlage ist dann oft ein Gutachten, das den individuellen Bodenwert (und damit einen niedrigeren Immobilienwert) nachweist.
Wichtig:
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Der Bodenrichtwert selbst bleibt bestehen.
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Was Sie anfechten können, ist die Anwendung auf Ihr Grundstück im Steuerbescheid.
Mini-Beispiel
Das Finanzamt setzt den Bodenrichtwert von 600 €/qm für ein 500-qm-Grundstück an → 300.000 € Bodenwert. Ein Gutachter weist nach, dass das Grundstück wegen Lärmbelastung nur 240.000 € wert ist. Mit dem Gutachten kann der Eigentümer den Steuerbescheid anfechten.
😎 Unser Tipp: Wenn Sie hohe Steuerforderungen haben und den Wert für überzogen halten, lohnt sich ein unabhängiges Gutachten. Es ist oft die einzige Chance, den Bodenwert rechtlich anerkannt zu senken.