Wie kann ich falsche Schufa-Einträge löschen lassen?
Fehler korrigieren lohnt sich
Auch bei der Schufa können Fehler passieren: falsche Daten, längst erledigte Schulden oder Verwechslungen mit gleichnamigen Personen. Solche Einträge verschlechtern unnötig den Score – und können Sie beim Kredit ausbremsen.
So gehen Sie vor:
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Schufa-Auskunft anfordern
Prüfen Sie, ob alle gespeicherten Daten korrekt sind. Eine kostenlose Selbstauskunft gibt es einmal jährlich unter www.meineschufa.de. -
Fehler nachweisen
Zum Beispiel mit Kontoauszügen, Zahlungsbestätigungen oder Schreiben der Bank bzw. des Gläubigers. -
Korrektur beantragen
Reichen Sie den Nachweis direkt bei der Schufa ein – am besten schriftlich oder über das Online-Formular. -
Fristen beachten
Unberechtigte oder erledigte Einträge müssen sofort gelöscht werden.
Berechtigte Einträge (z. B. fällige Rechnungen oder Mahnverfahren) bleiben jedoch bis zum regulären Löschzeitpunkt bestehen – in der Regel drei Jahre nach Erledigung.
Wichtig:
Nur falsche oder veraltete Daten lassen sich löschen. Negative, aber berechtigte Einträge bleiben bestehen, bis die gesetzliche Speicherfrist abläuft.
Mini-Beispiel
Ein Verbraucher stellt fest: Ein Kredit, den er 2020 vollständig getilgt hat, ist 2023 immer noch als offen gespeichert. Mit dem Nachweis der Bank beantragt er die Löschung – und der Eintrag verschwindet.
😎 Unser Tipp: Fehlerhafte Einträge sind keine Seltenheit. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Daten – es kann über die Genehmigung oder Ablehnung einer Finanzierung entscheiden.