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Wie kann ich falsche Schufa-Einträge löschen lassen?

Fehler korrigieren lohnt sich

Auch bei der Schufa können Fehler passieren: falsche Daten, längst erledigte Schulden oder Verwechslungen mit gleichnamigen Personen. Solche Einträge verschlechtern unnötig den Score – und können Sie beim Kredit ausbremsen.

So gehen Sie vor:

  1. Schufa-Auskunft anfordern
    Prüfen Sie, ob alle gespeicherten Daten korrekt sind. Eine kostenlose Selbstauskunft gibt es einmal jährlich unter www.meineschufa.de.

  2. Fehler nachweisen
    Zum Beispiel mit Kontoauszügen, Zahlungsbestätigungen oder Schreiben der Bank bzw. des Gläubigers.

  3. Korrektur beantragen
    Reichen Sie den Nachweis direkt bei der Schufa ein – am besten schriftlich oder über das Online-Formular.

  4. Fristen beachten
    Unberechtigte oder erledigte Einträge müssen sofort gelöscht werden.
    Berechtigte Einträge (z. B. fällige Rechnungen oder Mahnverfahren) bleiben jedoch bis zum regulären Löschzeitpunkt bestehen – in der Regel drei Jahre nach Erledigung.

Wichtig:
Nur falsche oder veraltete Daten lassen sich löschen. Negative, aber berechtigte Einträge bleiben bestehen, bis die gesetzliche Speicherfrist abläuft.

Mini-Beispiel

Ein Verbraucher stellt fest: Ein Kredit, den er 2020 vollständig getilgt hat, ist 2023 immer noch als offen gespeichert. Mit dem Nachweis der Bank beantragt er die Löschung – und der Eintrag verschwindet.

😎 Unser Tipp: Fehlerhafte Einträge sind keine Seltenheit. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Daten – es kann über die Genehmigung oder Ablehnung einer Finanzierung entscheiden.