Kann ein Vorkaufsrecht verfallen oder gelöscht werden?
Ja – ein Vorkaufsrecht gilt nicht für immer.
Einmal im Grundbuch eingetragen, bleibt ein Vorkaufsrecht zwar bestehen, aber es kann verfallen, erlöschen oder gelöscht werden. Das hängt davon ab, wie es vereinbart wurde und ob der Berechtigte es überhaupt nutzt.
Ein Vorkaufsrecht erlischt automatisch, wenn
- das vereinbarte Grundstück verkauft wird und der Berechtigte das Recht nicht ausübt,
- der berechtigte Zeitraum laut Vertrag abgelaufen ist,
- der Berechtigte verstorben ist (bei persönlichen Rechten),
- das Grundstück so verändert wurde, dass das Recht seinen Zweck verliert.
Eine Löschung ist ebenfalls möglich – dafür braucht das Grundbuchamt eine Löschungsbewilligung des Berechtigten. Der Notar reicht diese beim Amtsgericht ein, und das Recht wird aus Abteilung II des Grundbuchs entfernt.
Erst dann ist das Grundstück wieder völlig unbelastet.
Mini-Beispiel:
Eine Tante hatte für das Familienhaus ein Vorkaufsrecht. Nach ihrem Tod erlischt das Recht automatisch. Der Eigentümer lässt es durch den Notar aus dem Grundbuch löschen.
😎 Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig alte Einträge. Überholte Vorkaufsrechte lassen sich löschen – das macht Ihr Grundstück attraktiver für Käufer und Banken.