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Kann ein Ehepartner allein Eigentümer einer Immobilie werden?

Ja – aber nur mit klaren Regeln.

Wenn nur ein Ehepartner Eigentümer der Immobilie wird, ist das grundsätzlich möglich.
Entscheidend ist, dass die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung eindeutig voneinander getrennt und rechtlich nachvollziehbar sind.

Das funktioniert nur, wenn:

  • der alleinige Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist,

  • der andere Ehepartner – falls nicht im Grundbuch – als Mitdarlehensnehmer oder über eine Zustimmungserklärung (§ 1365 BGB) eingebunden ist,

  • und die Bank sicherstellen kann, dass Haftung und Eigentum klar geregelt sind.

Fehlt diese Zustimmung oder besteht ein Vermögensbezug beider Partner (z. B. gemeinsames Eigenkapital), kann die Bank den Antrag ablehnen oder beide Ehepartner in die Finanzierung einbeziehen.

Mini-Beispiel:
Frau Hartmann kauft ein Haus auf ihren Namen. Ihr Mann ist nicht im Grundbuch, aber Mitdarlehensnehmer. Da das Haus fast ihr gesamtes Vermögen bindet, verlangt die Bank zusätzlich seine Zustimmung nach § 1365 BGB. So ist rechtlich sichergestellt, dass beide Seiten abgesichert sind.

😎 Unser Tipp: Wenn einer allein Eigentümer wird, sollten beide Partner die Vermögenslage offenlegen. Das vermeidet Missverständnisse und Nachforderungen bei Vertragsprüfung.