Kann die Vorfälligkeitsentschädigung in die Verkaufssumme eingerechnet werden?
Hausverkauf und Kreditablösung einfach erklärt
Wer eine Immobilie verkauft, muss oft den laufenden Kredit vorzeitig ablösen – und zahlt dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aber kann man diese Kosten einfach in den Kaufpreis einrechnen?
Grundsätzlich gilt:
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Der Kaufpreis wird vom Markt bestimmt: Lage, Zustand und Nachfrage.
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Ob und wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung ist, interessiert den Käufer nicht.
Aber praktisch möglich:
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Wenn Sie wissen, dass Vorfälligkeitskosten anfallen, können Sie beim Verkauf einen etwas höheren Kaufpreis ansetzen.
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Ob sich das durchsetzen lässt, hängt aber davon ab, ob Käufer bereit sind, diesen Preis zu zahlen.
Wichtige Unterscheidung:
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Nicht direkt: Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht automatisch in die Abrechnung beim Notar aufgenommen.
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Indirekt: Sie können den erhofften Verkaufserlös so kalkulieren, dass er Ihre Kosten (inkl. Vorfälligkeit) deckt.
Die Vorfälligkeit ist Ihre „Privatsache“ mit der Bank – Käufer zahlen sie nicht direkt, aber Sie können versuchen, sie im Verkaufspreis auszugleichen.
😎 Unser Tipp: Rechnen Sie vor dem Verkauf genau durch, welche Kosten (Vorfälligkeit, Makler, Notar, Grundbuch) anfallen. So wissen Sie, welchen Mindestverkaufspreis Sie erzielen müssen, um schuldenfrei aus der Sache rauszugehen.