Kann die Bank im Todesfall sofort die Restschuld einfordern?
Nicht automatisch – aber es gibt Ausnahmen
Viele Hinterbliebene fürchten, dass die Bank im Todesfall sofort die gesamte Restschuld verlangt. Die gute Nachricht: In der Regel läuft der Kreditvertrag ganz normal weiter – die Erben übernehmen die monatlichen Raten.
Aber es gibt Ausnahmen:
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Kreditvertrag mit mehreren Darlehensnehmern: Stirbt einer, haftet der andere voll weiter.
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Alleiniger Kreditnehmer: Die Erben treten in den Vertrag ein. Können sie zahlen, bleibt alles wie gehabt.
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Bonitätsprobleme der Erben: Wenn die Bank Zweifel hat, dass die Raten dauerhaft gezahlt werden, kann sie eine sofortige Rückzahlung fordern oder den Vertrag kündigen.
Mini-Beispiel:
Ein Haus ist mit 150.000 € belastet. Nach dem Tod des Eigentümers übernehmen die Kinder den Kredit und zahlen wie gewohnt. Können sie nicht zahlen oder verweigern das Erbe, darf die Bank kündigen und die Restschuld über eine Zwangsversteigerung einfordern.
Wichtig: Banken handeln nicht willkürlich – erst wenn keine Zahlungen erfolgen oder die Bonität fehlt, wird die Restschuld sofort fällig.
😎 Unser Tipp: Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Restschuld im Todesfall getilgt wird – dann kann die Bank nichts einfordern.