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Kann die Bank die Immobilie sofort verkaufen, wenn der Kreditnehmer stirbt?

Keine Panik: Die Bank darf nicht sofort zugreifen

Wenn ein Kreditnehmer stirbt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Bank die Immobilie sofort verkaufen darf. Zuerst geht die Finanzierung auf die Erben über. Sie treten in den Kreditvertrag ein und übernehmen alle Rechte und Pflichten.

Das heißt: Solange die Raten gezahlt werden, bleibt alles wie gehabt – die Bank kann die Immobilie nicht einfach veräußern.

Ein Verkauf durch die Bank (Zwangsversteigerung) kommt nur dann ins Spiel, wenn:

  • die Erben das Erbe ausschlagen und niemand die Schulden übernimmt, oder

  • die Raten nicht mehr gezahlt werden und Zahlungsrückstände entstehen.

Mini-Beispiel:
Stirbt der Eigentümer eines Hauses mit 100.000 € Restschuld, übernehmen die Kinder den Kredit. Solange sie die Raten weiterzahlen, passiert nichts. Erst wenn sie nicht zahlen oder das Erbe ausschlagen, darf die Bank das Haus verwerten.

😎 Unser Tipp: Wer seine Familie absichern möchte, sollte eine Risikolebensversicherung in Höhe der Restschuld abschließen – dann droht keine Zwangsversteigerung.