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Kann die Bank das Erbe pfänden?

Nur wenn Schulden übernommen werden

Grundsätzlich gilt: Die Bank darf nur dann auf das Erbe zugreifen, wenn die Erben es annehmen – und damit auch die Schulden. Mit der Erbschaft treten sie automatisch in die Verträge des Verstorbenen ein.

Das bedeutet konkret:

  • Erbe angenommen → Die Bank kann offene Kredite oder Kontoüberziehungen mit dem Nachlass verrechnen und notfalls eine Pfändung veranlassen.

  • Erbe ausgeschlagen → Weder Vermögen noch Schulden gehen über. In diesem Fall hat die Bank keinen Zugriff auf das Privatvermögen der Angehörigen.

  • Nachlass überschuldet → Erben können eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Dadurch bleibt ihr eigenes Vermögen geschützt.

Mini-Beispiel:
Ein Haus ist mit 200.000 € Restschuld belastet. Der Sohn nimmt das Erbe an, obwohl das Haus nur 150.000 € wert ist. Die Bank darf den gesamten Nachlass (Haus + weitere Werte) verwerten und den Sohn zusätzlich pfänden, wenn er nicht zahlen kann.

Wichtig: Ohne Erbschaft keine Haftung. Wer unsicher ist, sollte sich schnell beraten lassen und ggf. das Erbe ausschlagen.

😎 Unser Tipp: Immer zuerst prüfen, ob das Erbe mehr Wert oder mehr Schulden enthält – sonst droht die Pfändung des eigenen Vermögens.