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Können juristische Personen oder eine GbR einen Immobilienkredit aufnehmen?

In der Regel nicht – es geht nur mit klaren Grenzen.

Für private Baufinanzierungen kommen nur natürliche Personen als Darlehensnehmer infrage. Juristische Personen – also GmbHs, Vereine oder Stiftungen – werden von Banken grundsätzlich nicht finanziert, wenn es sich um eine Privatimmobilie handelt.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist nur in Ausnahmefällen zulässig, und auch nur dann, wenn:

  • alle Gesellschafter natürliche Personen sind,
  • die Eigentumsverhältnisse eindeutig geregelt sind, und
  • jeder Gesellschafter persönlich mit haftet.

Selbst dann ist eine GbR-Finanzierung selten, weil sie in der Praxis zu vielen rechtlichen und organisatorischen Problemen führt – etwa beim Ausscheiden eines Gesellschafters.

 

Mini-Beispiel:
Zwei Freunde wollen über ihre neu gegründete GbR ein Mehrfamilienhaus kaufen. Da sie keine privaten Eigentümer sind, lehnt die Bank die Finanzierung ab.

😎 Unser Tipp: Wenn Sie gemeinsam bauen oder kaufen wollen, bleiben Sie lieber bei einer privaten Eigentümergemeinschaft. Eine GbR lohnt sich nur mit rechtlicher Beratung und klaren Verträgen.