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In welchen Fällen zeigen Banken Kulanz bei der Vorfälligkeitsentschädigung?

Typische Situationen aus der Praxis

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist für Banken ein fester Anspruch. Trotzdem gibt es Fälle, in denen sie ganz oder teilweise darauf verzichten – aus Kulanz oder weil es auch für sie sinnvoll ist.

Typische Kulanzsituationen:

  1. Anschlussfinanzierung bei derselben Bank

    • Wenn Sie den Kredit neu bei derselben Bank abschließen, wird die Entschädigung oft reduziert oder gestrichen.

    • Vorteil für die Bank: Sie behält den Kunden.

  2. Hausverkauf mit vollständiger Ablösung

    • Manche Banken verzichten auf einen Teil der Vorfälligkeit, wenn der Verkauf schnell und unkompliziert abgewickelt wird.

  3. Langjährige Kundenbeziehung

    • Wer über viele Jahre treuer Kunde war, hat bessere Chancen auf ein Entgegenkommen.

  4. Besonders hohe Vorfälligkeitskosten

    • Bei sehr hohen Summen kann es für die Bank klüger sein, Kulanz zu zeigen, statt einen Rechtsstreit zu riskieren.

  5. Gesellschaftliche Härtefälle

    • In seltenen Fällen (z. B. Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit) zeigen Banken Entgegenkommen, auch wenn sie rechtlich nicht müssten.

Die Bank handelt nicht aus „Mitleid“, sondern aus Kalkül: Wenn es sich für sie lohnt, verzichtet sie lieber auf einen Teil der Vorfälligkeit, statt den Kunden zu verlieren.

😎 Unser Tipp: Fragen Sie immer nach Kulanz – am besten mit Hinweis auf eine Anschlussfinanzierung oder Ihre langjährige Kundenbeziehung. Einen Versuch ist es wert!