Immobilie mit Grundschuld geerbt: Welche Pflichten entstehen?
Grundschuld bedeutet Verantwortung
Eine Grundschuld ist das Recht der Bank, eine Immobilie zu verwerten, wenn der Kredit nicht mehr gezahlt wird. Sie bleibt im Grundbuch eingetragen – auch nach einem Todesfall.
Erben übernehmen mit der Immobilie also auch die Grundschuld.
Das bedeutet:
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Die Restschuld muss weiterhin über die Kreditraten bedient werden.
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Wird nicht gezahlt, kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern.
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Selbst wenn der Kredit schon getilgt ist, bleibt die Grundschuld oft im Grundbuch stehen – sie muss aktiv gelöscht werden.
Mini-Beispiel:
Ein Haus wird mit 100.000 € Restschuld vererbt. Die Grundschuld ist im Grundbuch eingetragen. Die Kinder übernehmen Haus und Kredit. Zahlen sie die Raten nicht, darf die Bank die Grundschuld nutzen und das Haus versteigern.
Wichtig: Auch ohne offenen Kredit kann die Grundschuld „weiterleben“. Dann ist sie zwar wertlos, aber im Grundbuch eingetragen – eine Löschung kostet Gebühren beim Notar.
😎 Unser Tipp: Nach einem Erbfall sofort prüfen, ob zur Immobilie noch offene Kredite oder nur eine „leere“ Grundschuld gehört.