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Immobilie überschrieben bekommen: Zählt die Restschuld trotzdem?

Schenkung schützt nicht vor Schulden

Viele Eltern überschreiben ihr Haus schon zu Lebzeiten an die Kinder. Klingt nach einem echten Geschenk – aber was passiert, wenn auf der Immobilie noch ein Kredit läuft?

Wichtig zu wissen: Bei einer Schenkung wechselt zwar das Eigentum, nicht aber automatisch der Kreditvertrag. Der Schuldner bleibt zunächst derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Ein sogenannter „Schuldnerwechsel“ ist nur mit Zustimmung der Bank möglich.

Das bedeutet:

  • Die Bank prüft, ob der neue Eigentümer finanziell in der Lage ist, die Raten zu tragen.

  • Erst wenn sie zustimmt, kann der Kredit auf den Beschenkten übergehen.

  • Lehnt die Bank ab, bleibt die Restschuld beim Schenker – auch wenn das Haus längst auf jemand anderen eingetragen ist.

Mini-Beispiel

Die Eltern überschreiben das Haus an ihren Sohn. Restschuld: 90.000 €. Die Bank stimmt nur zu, wenn der Sohn Einkommen und Bonität nachweist. Wenn nicht, bleibt der Kreditvertrag bei den Eltern – auch wenn er nicht mehr Eigentümer ist.

😎 Unser Tipp: Eine Überschreibung immer mit der Bank abstimmen. Nur so ist klar, wer am Ende wirklich für die Restschuld verantwortlich ist.