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Haus überschuldet geerbt – verkaufen oder Erbe ausschlagen?

Wenn das Erbe zur Last wird

Ein geerbtes Haus klingt erst einmal nach einem Gewinn. Doch wenn die Restschuld höher ist als der Wert der Immobilie, kann das Erbe schnell zur Schuldenfalle werden.

Erben haben zwei Möglichkeiten:

  • Haus verkaufen: Reicht der Verkaufserlös nicht zur Tilgung der Restschuld, bleibt ein Schuldenrest, für den die Erben haften.

  • Erbe ausschlagen: Dann übernehmen die Erben weder Haus noch Schulden – die Immobilie fällt an die Bank oder den Staat.

Mini-Beispiel:
Hauswert: 150.000 € – Restschuld: 200.000 €. Wird das Haus verkauft, bleiben 50.000 € Schulden übrig, die die Erben zahlen müssten. In diesem Fall ist es meist besser, das Erbe auszuschlagen.

Wichtig: Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen (im Ausland: 6 Monate). Wer die Frist verpasst, gilt automatisch als Erbe – mit allen Schulden.

😎 Unser Tipp: Vor Annahme des Erbes unbedingt den Verkehrswert der Immobilie und die Restschuld bei der Bank prüfen. Nur so lässt sich eine kluge Entscheidung treffen.