Gibt es eine Deckelung für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?
Wie hoch darf die Bank verlangen?
Viele Kreditnehmer sind schockiert, wenn sie die Forderung ihrer Bank sehen – manchmal mehrere Zehntausend Euro.
Da stellt sich die Frage: Ist die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich gesetzlich begrenzt?
Die Antwort:
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Es gibt keine feste Obergrenze in Euro.
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Die Bank darf jedoch nur den tatsächlichen Zinsverlust berechnen, der ihr durch die vorzeitige Ablösung entsteht.
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Zusatzgebühren oder Pauschalen sind nicht erlaubt (BGH-Urteile).
Was heißt das in der Praxis?
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Je höher die Restschuld und je länger die Restlaufzeit, desto größer kann die Vorfälligkeit sein.
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Trotzdem muss die Bank die Berechnung transparent und nachvollziehbar darlegen.
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Wenn Sie das Gefühl haben, die Summe sei überhöht, können Sie die Berechnung prüfen lassen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist wie eine Rechnung für entgangene Mieteinnahmen – die Bank darf nur berechnen, was sie wirklich verliert, nicht mehr.
😎 Unser Tipp: Akzeptieren Sie nie blind die erste Forderung. Lassen Sie die Berechnung von der Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt prüfen – oft sparen Kunden mehrere Tausend Euro.