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Gibt es eine Deckelung für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung?

Wie hoch darf die Bank verlangen?

Viele Kreditnehmer sind schockiert, wenn sie die Forderung ihrer Bank sehen – manchmal mehrere Zehntausend Euro.

Da stellt sich die Frage: Ist die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung eigentlich gesetzlich begrenzt?

Die Antwort:

  • Es gibt keine feste Obergrenze in Euro.

  • Die Bank darf jedoch nur den tatsächlichen Zinsverlust berechnen, der ihr durch die vorzeitige Ablösung entsteht.

  • Zusatzgebühren oder Pauschalen sind nicht erlaubt (BGH-Urteile).

Was heißt das in der Praxis?

  • Je höher die Restschuld und je länger die Restlaufzeit, desto größer kann die Vorfälligkeit sein.

  • Trotzdem muss die Bank die Berechnung transparent und nachvollziehbar darlegen.

  • Wenn Sie das Gefühl haben, die Summe sei überhöht, können Sie die Berechnung prüfen lassen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist wie eine Rechnung für entgangene Mieteinnahmen – die Bank darf nur berechnen, was sie wirklich verliert, nicht mehr.

😎 Unser Tipp: Akzeptieren Sie nie blind die erste Forderung. Lassen Sie die Berechnung von der Verbraucherzentrale oder einem spezialisierten Anwalt prüfen – oft sparen Kunden mehrere Tausend Euro.