Fälligkeitsmitteilung verzögert sich – was passiert mit der Auszahlung?
Wenn das Geld noch nicht fließen darf
Die Fälligkeitsmitteilung ist die Freigabe des Notars für die Bank. Ohne sie darf kein Kaufpreis ausgezahlt werden.
Verzögert sie sich, liegt das fast immer daran, dass Unterlagen oder Eintragungen noch fehlen.
Häufige Gründe für Verzögerungen:
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Die Auflassungsvormerkung ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.
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Es fehlt eine Löschungsbewilligung alter Grundschulden.
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Der Verkäufer hat bestimmte Vertragsbedingungen noch nicht erfüllt.
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Das Grundbuchamt arbeitet mit Rückstand.
Was Sie tun können:
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Bleiben Sie mit dem Notar in Kontakt und fragen Sie regelmäßig nach dem Bearbeitungsstand.
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Informieren Sie Ihre Bank, dass sich die Auszahlung verschiebt – das vermeidet Mahnungen.
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Prüfen Sie, ob Sie vorübergehend Bereitstellungszinsen zahlen müssen.
Mini-Beispiel:
Die Löschung einer alten Grundschuld verzögert sich. Die Fälligkeitsmitteilung kann erst nach Eingang der Löschungsbewilligung erstellt werden – die Auszahlung erfolgt eine Woche später.
😎 Unser Tipp: Je früher Sie alle Unterlagen einreichen, desto schneller kann der Notar die Fälligkeitsmitteilung versenden. Fragen Sie beim Termin gezielt nach, welche Dokumente noch fehlen.