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Erbt man auch Schulden? – Regeln zur Baufinanzierung im Erbfall

Immobilie ja – Schulden leider auch

Viele denken, dass mit dem Tod eines Kreditnehmers die Schulden verschwinden. Das stimmt nicht: Wer eine Immobilie erbt, erbt auch die noch offene Baufinanzierung.

Das heißt: Die Erben treten in den bestehenden Kreditvertrag ein und übernehmen die Restschuld. Die Bank behandelt sie wie die ursprünglichen Kreditnehmer – mit allen Rechten und Pflichten.

Wichtig: Erben haben drei Optionen:

  1. Erbe annehmen – dann übernehmen sie Haus und Restschuld.

  2. Haus verkaufen – mit dem Erlös lässt sich die Baufinanzierung ablösen.

  3. Erbe ausschlagen – dann übernehmen sie weder Immobilie noch Schulden.

Mini-Beispiel:
Ein Haus ist mit 180.000 € belastet. Stirbt der Eigentümer, geht die Schuld automatisch auf die Erben über. Können sie zahlen oder wollen sie das Haus behalten, führen sie den Kredit fort. Ist die Finanzierung zu hoch, können sie das Erbe auch ausschlagen.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie im Todesfall genau, ob der Wert der Immobilie die Schulden übersteigt – sonst kann ein Erbe mehr Last als Vorteil sein.