Erbschulden und Pflichtteil: Was passiert, wenn Schulden höher sind als das Erbe?
Pflichtteil schützt nicht vor Schulden
Ein Erbe kann nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden enthalten. Besonders knifflig wird es, wenn Pflichtteilsansprüche im Raum stehen – also die gesetzlich garantierten Anteile für nahe Angehörige.
Grundsätzlich gilt:
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Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben – auch wenn das Erbe überschuldet ist.
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Sind die Schulden höher als das Vermögen, bleibt vom Nachlass für die Pflichtteilsberechtigten oft nichts übrig.
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Dennoch können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch geltend machen – die Erben müssen zahlen, wenn sie das Erbe angenommen haben.
Mini-Beispiel:
Nachlasswert: 100.000 € Haus, 150.000 € Schulden → Nachlass = –50.000 €. Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder) haben zwar theoretisch Anspruch, praktisch gibt es aber nichts auszuzahlen. Wenn die Erben das Erbe annehmen, haften sie zusätzlich privat für den Pflichtteil.
Wichtig: Wer merkt, dass ein Nachlass überschuldet ist, sollte ihn ausschlagen oder Nachlassinsolvenz beantragen – sonst drohen doppelte Belastungen.
😎 Unser Tipp: Pflichtteilsansprüche und Schulden im Erbe sind komplex – im Zweifel immer juristische Beratung einholen.