Erbengemeinschaft – was passiert mit dem geerbten Haus?
Wenn mehrere Erben gemeinsam Eigentümer werden
Wenn mehrere Personen ein Haus erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Alle Erben sind gemeinsam Eigentümer – und müssen auch gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie passiert.
Grundregel:
Im Grundbuch werden alle Erben eingetragen. Niemand kann allein über das Haus bestimmen – es geht nur gemeinsam.
Typische Möglichkeiten
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Einziehen: Alle nutzen das Haus gemeinsam – in der Praxis oft schwierig.
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Vermieten: Die Gemeinschaft vermietet das Haus und teilt sich die Mieteinnahmen.
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Verkauf: Alle beschließen, das Haus zu verkaufen und teilen den Erlös nach Erbanteilen.
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Auszahlung: Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt die anderen aus.
Wenn keine Einigung möglich ist:
Dann bleibt nur der Weg über eine Teilungsversteigerung. Das Gericht versteigert die Immobilie, und der Erlös wird unter den Erben verteilt – meist zu einem schlechteren Preis als bei einem normalen Verkauf.
Mini-Beispiel
Drei Geschwister erben ein Haus. Zwei wollen verkaufen, einer nicht. Finden sie keine Lösung, kann einer die Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird zwangsweise verkauft, und alle bekommen jeweils ein Drittel des Erlöses.
😎 Unser Tipp: Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch mit den Miterben und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest. Eine klare Einigung spart Zeit, Geld und Nerven.