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Bau mit unverheiratetem Partner – worauf achten?

So sichern Sie sich beim gemeinsamen Hausbau ab

Immer mehr Paare bauen ein Haus, ohne verheiratet zu sein. Das klappt zwar oft problemlos – rechtlich gibt es aber ein paar Punkte, die Sie unbedingt regeln sollten.

Wichtige Punkte beim Hausbau:

  • Grundstück & Grundbuch: Eigentümer wird nur, wer im Grundbuch steht. Wenn beide Partner bauen und zahlen, sollten auch beide eingetragen werden – am besten mit genauen Anteilen (z. B. 60/40).

  • Bauvertrag: Prüfen Sie, wer den Vertrag mit der Baufirma unterschreibt. Wer unterschreibt, haftet auch.

  • Kredit: Wenn beide den Kreditvertrag unterzeichnen, haften beide gesamtschuldnerisch – jeder für die gesamte Summe, nicht nur für „seinen Anteil“.

Zusätzliche Absicherung:

  • Partnerschaftsvertrag: Regelt Eigentumsanteile, Kostenbeteiligung und was im Trennungsfall passiert.

  • Testament: Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft erbt der Partner nichts automatisch – das Testament schützt hier.

  • Lebensversicherung: Kann den Partner absichern, falls einer während der Bauphase verstirbt.

Mini-Beispiel

Ben und Lisa bauen zusammen ein Haus. Ben bringt mehr Eigenkapital ein, Lisa übernimmt den größeren Teil des Kredits. Damit klar ist, wem was gehört, vereinbaren sie eine 70/30-Aufteilung im Grundbuch und halten die Details zusätzlich in einem Partnerschaftsvertrag fest.

😎 Unser Tipp: Beim Hausbau ohne Ehe sollten Sie die Eigentums- und Haftungsfragen immer vertraglich festlegen. Das vermeidet Streit – gerade, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft.