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Bürgschaften im Todesfall – wann haften die Hinterbliebenen?

Eine Bürgschaft endet nicht automatisch mit dem Tod

Wer zu Lebzeiten für einen Kredit gebürgt hat, überträgt diese Verpflichtung nach dem Tod auf seine Erben.

Das heißt: Stirbt ein Bürge, haften die Hinterbliebenen grundsätzlich für die Bürgschaft – aber nur, wenn sie das Erbe annehmen.

Das bedeutet konkret:

  • Erbe annehmen → Die Bürgschaft geht auf die Erben über. Wenn der Hauptschuldner nicht zahlt, kann die Bank die Erben des Bürgen in Anspruch nehmen.

  • Erbe ausschlagen → Dann gehen weder Vermögen noch Bürgschaftspflichten über.

Mini-Beispiel:
Ein Vater bürgt für den Immobilienkredit seiner Tochter. Stirbt er, übernehmen seine Kinder das Erbe. Schlagen sie es nicht aus, haften sie künftig als Bürgen, falls die Tochter ihre Raten nicht mehr zahlt.

Wichtig: Banken prüfen im Ernstfall die Bonität der Erben, bevor sie Forderungen geltend machen.

😎 Unser Tipp: Wer eine Bürgschaft übernommen hat, sollte seine Erben unbedingt informieren – so können sie im Ernstfall rechtzeitig entscheiden, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen.