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Ab wann gilt eine Wohnung bei der Bank als richtig bewohnbar?

Wenn Banklogik auf Wohngefühl trifft

Banken prüfen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch, ob man realistisch darin leben kann.

Eine Wohnung gilt als „eigentumsfähig“, wenn sie dauerhaft bewohnbar ist, also nicht nur als Schlafplatz taugt.

Was dazugehört

Eine Wohnung braucht:

  • ein eigenes Bad,
  • eine Kochmöglichkeit,
  • und in der Regel mindestens 30 m² Wohnfläche.

Fehlen diese Merkmale, gilt sie für die Bank als nicht eigentumsfähig  und damit als Sonderobjekt. Dann gibt es meist nur eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.

Warum das wichtig ist

Nur Wohnungen, die dauerhaft bewohnt werden können, gelten als „wohnwirtschaftlich“. Das beeinflusst Zinsen, Förderfähigkeit und die Einschätzung des Werts.

Mini-Beispiel:
Frau Berger will ein Apartment mit Gemeinschaftsbad kaufen. Die Bank lehnt ab, zu klein, nicht bewohnbar genug. Eine ähnliche Wohnung mit eigenem Bad und Küche wäre kein Problem gewesen.

😎 Unser Tipp: Prüfen Sie bei kleinen Wohnungen, ob sie wirklich als „richtige Wohnung“ gilt – sonst wird sie schnell zum Sonderfall für die Bank.